Mittwoch, 27. September 2023 / 19:00 Uhr – Strategien gegen Diskriminierung und Rechtsextremismus – Interaktiver Abend mit Romeo Franz

Mittwoch, 27. September 2023 / 19:00 Uhr
Strategien gegen Diskriminierung und Rechtsextremismus
Interaktiver Abend mit Romeo Franz

Am Mittwoch, den 27.09.2023 um 19 Uhr ist Romeo Franz, Abgeordneter des Europäischen Parlaments im Rahmen der Straubinger Partnerschaften für Demokratie zu Gast in Straubing.
Der Termin findet im Alten Schlachthof (Heerstraße 35, Straubing) statt.

Bei dieser Gelegenheit will man sich zu den Themenfeldern Antidiskriminierung und Strategien gegen rechts auf lokaler und europäischer Ebene austauschen. Dazu wird es einen kleinen Input von Romeo Franz geben, um danach intensiv ins Gespräch zu kommen und verschiedene Sichtweisen zu teilen. Die Veranstaltung ist öffentlich und alle sind eingeladen, ihre Perspektiven einzubringen.

Romeo Franz wurde am 28. Oktober 1966 in Kaiserslautern geboren und stammt aus einer deutschen Sinti-Familie. Ab 1985 arbeitet er hauptberuflich als Musiker und gründete 1991 das Romeo Franz Ensemble, das zu den bekanntesten musikalischen Vertretern der deutschen Sinti-Community gehört.

Neben seiner Tätigkeit als Musiker engagiert sich Romeo seit Langem für die Rechte der Menschen mit Romno-Hintergrund und setzt sich für den Erhalt der Kultur der Sinti ein. Im Rahmen seines Engagements war er u.a. 16 Jahre lang stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes deutscher Sinti und Roma in Rheinland-Pfalz, wirkte als Vorsitzender der Bildungs- und Kulturinitiative der Sinti und Roma, die er mitbegründet hat. Neben vielen weiteren Aktivitäten auf Länder,- Bundes- und Europaebene ist Romeo Franz Gründungsmitglied der Hildegard-Lagrenne-Stiftung, die er von 2014 bis 2019 als Geschäftsführer leitete. Im Juli 2018 zog Romeo Franz er als erster deutscher Sinto in das Europäische Parlament ((Greens/EFA) ein.

Einlassvorbehalt
Laut Art. 10 Abs. 1 BayVersG sind Personen die rechten Parteien oder Organisationen angehören, der rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Veranstaltung ausgeschlossen. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen den Einlass zu verwehren oder sie von der Veranstaltung auszuschließen.

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